Allgemeine Mietbedingungen

Matthias Bike Corner Cyprus LTD


1. Bezahlung & Kaution

Bei einer Onlinebuchung sind 50 % des Mietpreises für die gebuchte Mietdauer als Anzahlung zu leisten.

Im Falle einer Stornierung per E-Mail an info@radverleih-zypern.de werden 20 % des Buchungspreises als Stornogebühr einbehalten.

Erscheint die mietende Person nicht zum vereinbarten Mietbeginn, wird das Fahrrad für einen Tag reserviert.
In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet, sofern keine rechtzeitige Mitteilung erfolgt.

Der Restbetrag ist bei Mietbeginn zu entrichten, bevorzugt bar, alternativ per Kreditkarte (Visa oder MasterCard).

Bei Mietbeginn ist eine Kaution zu hinterlegen:

  • Rennräder: 500 €

  • MTB: 200 €

Die Kaution kann bar hinterlegt oder über die Kreditkarte geblockt werden.
Die Rückzahlung bzw. Freigabe erfolgt bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrrades.


2. Mietvertrag & Verantwortung

Der Mietvertrag kann ausschließlich von volljährigen Personen (ab 18 Jahren) abgeschlossen werden.

Die im Mietvertrag genannte Person ist während der gesamten Mietdauer voll verantwortlich für:

  • das ausgeliehene Fahrrad

  • sämtliches Zubehör

  • alle mitgebuchten Extras

Weitere vertragliche Details sind dem Mietvertrag vor Ort zu entnehmen.


3. Zustand & Nutzung des Equipments

Der Vermieter übergibt die Fahrräder in einem technisch einwandfreien und verkehrssicheren Zustand.

Der Zustand des Fahrrads wird bei Übergabe gemeinsam geprüft und im Mietvertrag dokumentiert.

Die mietende Person verpflichtet sich, das Fahrrad sowie sämtliches Zubehör:

  • pfleglich zu behandeln

  • sachgemäß zu nutzen

  • alle technischen und verkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten

Während der Mietdauer auftretende Mängel oder Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe, mitzuteilen.


4. Versicherung

Die Fahrräder sind nicht durch Matthias Bike Corner Cyprus LTD versichert. Bei Buchung über das ListNRide System, direkt auf der Webseite, kann eine Versicherung dazu gebucht werden!

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für:

  • Unfälle

  • Schäden an Dritten

  • Diebstahl oder Verlust

  • unsachgemäße Nutzung

Der Abschluss einer privaten Haftpflicht-, Unfall- oder Reiseversicherung wird dringend empfohlen.


5. Haftung der mietenden Person

Die mietende Person verpflichtet sich, das Fahrrad in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde.
Normale Gebrauchsspuren, üblicher Verschleiß und übliche Verschmutzungen sind hiervon ausgenommen.

Die mietende Person haftet während der gesamten Mietdauer vollumfänglich für:

  • Schäden am Fahrrad

  • Verlust oder Diebstahl

Totalschaden oder Verlust

Im Falle eines Totalschadens oder Verlustes des Fahrrads haftet die mietende Person bis zur Höhe des Neuwertes, einschließlich:

  • Ersatzbeschaffung

  • Versandkosten

  • ggf. administrativer Kosten

  • angemessenem Mietausfall

Reparaturen

Bei reparaturfähigen Schäden haftet die mietende Person für:

  • Arbeitszeit

  • Ersatzteile

  • Versandkosten

  • ggf. Mietausfall von maximal einer Woche

Eigenständige Reparaturen am Fahrrad sind nicht gestattet.
Ausgenommen hiervon sind:

  • kleinere Justierungen (z. B. Schaltung/Bremse)

  • Schlauchwechsel bei Reifenpannen

Schäden, die durch unsachgemäße Reparaturen entstehen, gehen vollständig zu Lasten der mietenden Person.

Bei Schäden durch Dritte bleibt die mietende Person gegenüber dem Vermieter vertraglich haftbar.
Die Regulierung mit dem Verursacher erfolgt außerhalb des Mietverhältnisses.

Bei Unfall, Diebstahl oder Verlust ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Bei Unfällen mit Dritten kann die Vorlage eines Unfallberichts erforderlich sein.

Schäden durch unsachgemäßen Transport gehen vollständig zu Lasten der mietenden Person.

Die Nutzung der Fahrräder im Sand oder im Zusammenhang mit Salzwasser ist untersagt.
Bei Zuwiderhandlung kann eine Verrechnung bis zur Höhe der Kaution erfolgen.


6. Haftungsausschluss des Vermieters

Der Vermieter haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Eine verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen.

Sollte der Vermieter aufgrund eines Verstoßes der mietenden Person gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt die mietende Person den Vermieter im vollen Umfang von sämtlichen Ansprüchen frei.


7. Ausgabe, Transport & Rückgabe

Die Ausgabe der Fahrräder erfolgt grundsätzlich im Shop.

Eine Lieferung zur Unterkunft kann nach Absprache erfolgen.

Der Transport des Fahrrades durch die mietende Person ist nur zulässig, wenn geeignetes Transport-Equipment vorhanden ist.
Andernfalls ist der Transport untersagt. Schäden haften gemäß Punkt 5.

Das Befahren der Nordseite Zyperns ist grundsätzlich nicht untersagt, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko.

Die Rückgabe des Fahrrades erfolgt grundsätzlich im Shop oder – nach vorheriger Vereinbarung – an der Unterkunft.

Das Fahrrad ist in technisch einwandfreiem Zustand zurückzugeben.


8. Schlussbestimmungen

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erkennt die mietende Person diese Mietbedingungen an.