1. Bezahlung

  • Bei Onlinebuchung sind 50% des Buchungspreises für die Mietdauer zu leisten. Im Falle einer Onlinestornierung unter: info@radverleih-zypern.de werden 20% als Stornogebühr einbehalten
  • Im Falle eines nicht Erscheinens zum Mietbeginn wird das Rad für einen Tag reserviert und die Anzahlung wird nicht zurück erstattet sofern der Mieter nicht erscheint.
  • Der Restbetrag kann bei Antritt der Miete vorzugsweise bar oder auch mit Kreditkarte bezahlt werden. Der Service mit Kreditkarte besteht ausschließlich für Visa und MasterCard
  • Bei Mietbeginn ist eine Kaution für Rennräder in Höhe von 500.-€ und für MTB`s von 200.-€  zu entrichten. Die Kaution kann bar  hinterlegt oder über die Kreditkarte geblockt werden.
  • Die Rückzahlung bar oder Freigabe auf der Kreditkarte erfolgt bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Rades.

 

2. Mietvertrag

  • Der Vertrag kann nur von einer Person älter 18J abgeschlossen werden. Diese Person ist Verantwortlich für das ausgeliehene Equipment inklusive aller mitgebuchten Extras
  • Alle weiteren Bedingungen können dem Mietvertrag entnommen werden

 

3. Equipment

  • Der Vermieter ist verantwortlich, dass die Räder in einem technisch einwandfreien Zustand ausgehändigt werden. 
  • Beide Vertragsparteien bestätigen Zustand bei Übergabe auf dem Mietvertrag
  • Die mietende Person verpflichtet sich das Fahrrad und alle Anbauteile, Zusatzequipment pfleglich und unter Beachtung der technischen, auch verkehrstechnischen Regeln zu behandeln.
  • Die mietende Person verpflichtet sich Mängel, die in der Mietzeit aufgetreten sind spätestens bei Rückgabe mitzuteilen.

 

4. Versicherung

  • Die Räder sind NICHT durch „Matthias Bike Corner Cyprus LTD“versichert.
  • Der Vermieter haftet daher nicht bei Beschädigungen am Rad oder bei Dritten, Unfällen, Verlust, Diebstahl oder durch jegliche Art von unsachgemäßer Handhabung.
  • Die mietende Person bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag, dass eine entsprechende Versicherung für den Mietzeitraum vorliegt (z.B. Haftpflicht,-Unfallversicherung…)

 

5. Haftung

  • Die mietende Person ist verpflichtet das Rad in demselben Zustand zurückzugeben wie er es übernommen hat.
  • Die mietende Person haftet für die Mietdauer für Schäden am Rad oder Verlust des Rades vollumfänglich. Liegt ein Totalschaden am Rad vor sind durch die mietende Person sämtliche anfallende Kosten zu ersetzen (Neuwert, Versand, Ausfallzeit zur Neubeschaffung von 3 Wochen x 0,75 und evtl. anfallende Transport/administrative Kosten)
  •  Bei Verlust des Rades liegt die Haftung bei der maximalen Haftungssumme (Neuwert inkl. Versandkosten).
  • Im Falle einer durch die mietende Person verursachten Reparatur liegt die Haftung bei der Reparatursumme (Arbeitsaufwand, Ersatzteile, Versandkosten) plus evtl. Mietausfall von max. 1 Woche
  • Die mietende Person darf keine Reparaturen an dem Bike vornehmen. Für Schäden, die durch eine Reparatur entstehen ist die mietende Person vollumfänglich verantwortlich. Ausgenommen sind Feinjustierungen der Schaltung/Bremse oder Radpannen bei denen ein Austausch des Schlauches notwendig sind.
  • Sofern ein Dritter für die Begleichung des Schadens aufkommt ist dies zw. der mietenden Person und dem Verursacher zu klären. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Vermieter.
  • Bei Unfall oder Entwendung/Verlust des Rades ist der Vermieter umgehend zu informieren. Bei einem Unfall mit Dritten ist ggfls. Ein Bericht vorzulegen. 
  • Schäden durch unsachgemäßen Transport sind von der mietenden Person zu begleichen.
  • Die Verwendung sämtlicher Räder am Stand (im Sand) oder in Verbindung mit Salzwasser sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Vertragsstrafe in der Höhe der Kaution.

 

6. Haftungsausschluss des Vermieters

  • Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Soweit der Vermieter wegen eines Verstoßes des Mieters gegenüber gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Auflagen von Dritten in Anspruch genommen wird, ist die mietende Person verpflichtet den Vermieter im vollen Umfang von der Haftung freizustellen. Es werden alle Verpflichtungen des Vermieters im Innenverhältnis  durch die mietende Person übernommen.

 

7. Entgegennahme, Transport und Abgabe des Fahrrades

  • Die Ausgabe der Räder erfolgt generell im Shop.
  • Beide Parteien halten den Zustand des Bikes im Mietvertrag fest. Die Räder sind in einem sauberen, technisch einwandfreien Zustand vom Vermieter zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen oder Abweichungen sind im Mietvertrag schriftlich fest zu halten
  • Eine Auslieferung zur Unterkunft der mietenden Person kann erfolgen
  • Ein Transport durch die mietende Person darf nur erfolgen wenn entsprechendes Equipment dafür zur Verfügung steht. Ansonsten ist ein Transport untersagt. Für Schäden haftet die mietende Person, siehe auch Punkt 5.
  • Generell ist es nicht untersagt mit dem Rad die Nordseite Zyperns zu befahren. Es ist zu beachten, dass dies auf eigenes Risiko erfolgt.
  • Die Rückgabe des Rades und aller Anbauteile/allem Zusatequipments erfolgt generell im Shop, kann aber wie unter Punkt „c“ auch bei der Unterkunft erfolgen.
  • Die mietende Person verpflichtet sich das Rad in einem technisch einwandfreiem Zustand an den Vermieter zurück zu geben. Die in der Mietzeit entstandenen „normalen“ Gebrauchsspuren, der Verschleiß oder Verschmutzung werden durch den Vermieter abgedeckt.